Regionale Besonderheiten

Der KE vom 09.03.2006 sieht vor, dass die auf Ebene der Regionen und der Deutschsprachigen Gemeinschaft organisierten Umstrukturierungs- und Wiederbeschäftigungsmaßnahmen mit einer Beschäftigungszelle gleichgesetzt werden. Besondere Bestimmungen im Ergebnis dieses Erlasses sind auch in den verschiedenen Regionen anwendbar. In der Deutschsprachigen Gemeinschaft wurde die Beschäftigungszelle durch das Arbeitsamt eingerichtet, das mit einer solchen Beschäftigungszelle wird.

Zuständige Behörden

Gesetzgebung